Schulgeld

Schulen in freier Trägerschaft sichern den Pluralismus im Bildungssystem und übernehmen Verantwortung für eine qualitativ hochwertige sowie wertorientierte Schulbildung. Die staatliche Finanzierungshilfe soll die Kosten der Schulen in freier Trägerschaft gegenüber staatlichen Schulen in ähnlicher Weise abdecken, bleibt jedoch hinter den Realkosten zurück. Dies bedeutet, dass die Erhebung von Schulgeldern zwangsläufig notwendig ist, um die Schulen in Trägerschaft der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland weiterhin auf dem hohen Qualitätsniveau betreiben zu können.

Der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland ist es als Schulträgerin dabei ein besonderes Anliegen, allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu evangelischen Schulen zu ermöglichen, da sich dies in ihrem christlichen Selbverständnis sowie in der pädagogischen Kernidee der Inklusion widerspiegelt. Es besteht daher die Möglichkeit der Schulgeldbefreiung und der Schulgeldermäßigung.

 

Nähere Informationen finden Sie in der Schulgeldordnung.

- Schulgeldordnung (Stand: 25.02.2021)

Wenn Sie eine Reduzierung des Schulgeldes beantragen möchten, füllen Sie bitte das Formular zur Schulgeldreduzierung aus.

 - Schulgeldreduzierungsantrag

 

Für weitere Rückfragen und Informationen schauen Sie bitte auch auf die Homepage unserer Schulträgerin der Evangelischen Schulstiftung in Mitteldeutschland unter Materialien für Eltern

 

Bitte senden Sie den ausgefüllten Schulgeldreduzierungsantrag an:

fks Förster Krehahn
Steuerberatungsgesellschaft mdB.
Marktstraße 28-31
99084 Erfurt